Allgemeine Geschäftsbedingungen
der R.A.L. Handels GmbH
Sie können sich unsere AGB auch als pdf-Dokument downloaden:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der R.A.L. Handels GmbH
1. Geltungsbereich
Allen unseren Leistungen und Lieferungen liegen die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, wie insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung unsererseits. Die Ausführung eines Auftrages gilt nicht als Anerkennung abweichender Bestimmungen. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Kunden anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne daß es in jedem Einzelfall einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Ein Vertragsabschluß kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam zustande. Mündlich oder telefonisch erteilte Informationen oder abgegebene Angebote sind unverbindlich. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt vom Schriftformgebot abzugehen. Von uns erteilte Dokumentationen, technische Zeichnungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges geistiges Eigentum dar. Eine Weitergabe ist bei sonstiger Schadenersatzpflicht untersagt.
Soweit Handelsklauseln Verwendung finden, gelten für deren Auslegung vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarung die Bestimmungen der Incoterms 1990 in der jeweils gültigen Fassung.
3. Preise, Kosten
Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer und verstehen sich in Euro/ATS. In Ermangelung einer gegenteiligen Vereinbarung gehen sämtliche mit dem Verkauf und Transport unserer Waren verbundenen Kosten, insbesondere Abgaben, Zölle, Gebühren, Steuern, Fracht- und Versicherungsspesen sowie Verpackungskosten zu Lasten des Kunden.
4. Lieferkonditionen
Unsere Lieferungen erfolgen ab unserem Lager in Graz, womit die Nutzung und die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung auf den Kunden übergeht, auch wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt. Eine Verpackung erfolgt nur über Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten, ebenso erfolgt auch eine Versicherung der Lieferung nur über ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden. Höhere Gewalt, Transport Verzögerungen und dergleichen entbinden uns während der Dauer der Behinderung oder der Nachwirkungen von der Lieferungsverpflichtung.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2%igem Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstigem Abzug. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat berechnet. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen wobei wir für die rechtzeitige Präsentation und Protesterhebung nicht haften. Wir sind jederzeit berechtigt gegen Rückgabe des Papiers Barzahlung zu verlangen. Sämtlichen Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Wir sind berechtigt einen Rechtsanwalt oder Inkassodienst mit der Einbringung von Außenständen zu beauftragen und ist der Kunde verpflichtet diese Mahn- und Inkassospesen zu tragen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche auch in Form von Haft- oder Deckungsrücklässen ist ebenso wie die Aufrechnung von Forderungen des Kunden - ausgenommen rechtskräftig festgestellte und unbestrittene Forderungen - gegen uns ausgeschlossen.
Bei bekanntwerdenden Zahlungsschwierigkeiten des Kunden sind wir berechtigt die Zahlungsbedingungen zu ändern oder vom Vertrag - ganz oder teilweise - zurückzutreten.
Zahlungen werden zur Begleichung der älteren Schuld zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in der Reihenfolge Kosten Zinsen Hauptforderung verwendet, allfällige Zahlungswidmungen werden nicht angenommen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware behalten wir uns des Eigentum an dieser vor. Für den Fall der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache. Der Kunde ist berechtigt die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab und wird er die Abtretung in seinen Büchern vermerken. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware die uns der Kunde bekanntzugeben hat, von der Abtretung zu verständigen. Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, die Ware sicherzustellen, wobei der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung nicht als Rücktritt vom Vertrag gelten und die Pflichten des Kunden insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht aufheben. Im Falle der Pfändung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren. Belastungen der Waren während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind unzulässig.
7. Gewährleistung
Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen, Katalogen etc. berechtigen nicht zu Reklamationen. Wir haften nicht für normale Abnutzung oder die Folgen fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung oder Wartung. Weiters haften wir lediglich für jene Mängel, die der Kunde uns gegenüber innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware unter genauer Angabe des Mangels schriftlich rügt. Später auftretende Mängel sind binnen drei Tagen nach ihrem Auftreten schriftlich zu rügen. Bei begründeten Mängeln sind die Gewährleistungsansprüche auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt, Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein nicht ausdrücklich von uns ermächtigter Dritter an den gelieferten Waren Änderungen oder Instandsetzungen vornehmen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung hat der Kunde zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung die Ware auf eigene Kosten und Gefahr an uns zu überstellen und abzuholen. Die Gewährleistungsbeschränkungen gelten für Ware, Arbeiten und Verpackung.
8. Schadenersatz, Produkthaftung
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte und Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist ebenso wie die Haftung für Sachschäden wegen eines fehlerhaften Produktes, soweit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, ausgeschlossen. Der Ausschluß der Haftung für gewerbliche Sachschäden gemäß §9 PHG ist vom Kunden an seine Kunden zu überbinden. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sämtliche Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist unser Unternehmenssitz in Österreich.
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließlich örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart.
Bei Auslandsaufträgen werden unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges alle aus Verträgen mit dem Kunden sich ergebenden Streitigkeiten nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden. Die im Schiedsverfahren anzuwendende Sprache ist deutsch, Schiedsort ist Wien.
10. Konsumtentenschutz
Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sein, gelten die obigen Vertragsbestimmungen nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des KSchG verstoßen.
11. Allgemeines
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) verpflichten sich die Vertragspartner, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommen.
12. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufgrund des Abschlusses des Rechtsschutzversicherungsvertrages sind die AGB in Punkt 9 dahingehend abzuändern, daß der letzte Absatz über Vereinbarung eines Schiedsgerichtes ersatzlos entfällt.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die AGB nur dann zur Anwendung kommen, wenn diese ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurden. Es ist in diesem Sinne erforderlich, daß für den Kunden deutlich erkennbar ist, daß die Gesellschaft nur zu ihren AGB das Geschäft abschließt. Außerdem muß der Kunde zumindest die Möglichkeit haben, vom Inhalt der Bedingungen Kenntnis zu nehmen; dementsprechend besteht gemäß $ 73 Abs 1 Gewerbeordnung die Verpflichtung zum Aushang der AGB. Da die Geltung der AGB sohin auf Vereinbarung beruht, reicht es für ihre Wirksamkeit nicht aus, wenn auf diese erst nach Vertragsabschluß - etwa auf einer Faktura oder Rechnung - hingewiesen wird.